Die NIE und die Residencia in Malaga

Das Stadtzentrum von Malaga

Viele deutsche Bürger entscheiden sich jedes Jahr für ein Leben an der Costa del Sol und kehren Deutschland den Rücken. Dabei sind die Gründe unterschiedlich und individuell. Sei es um seinen Lebensabend hier zu geniessen, eine gewisse Zeit hier zu arbeiten oder sich eine neue Existenz aufzubauen. Aber um diese Entscheidung auch in die Praxis umsetzen zu können sind sehr wichtige Behördengänge zu erledigen. Da wäre als erstes die Beantragung der NIE ( Numero Idendification de Extranjero ) Ausländer-Indentifikationsnummer sowie die Residencia ( Aufenthaltserlaubnis ).

Die NIE

Im Allgemeinen kann man sich maximal 3 Monate in Spanien ohne Anmeldung bei den Meldeämtern oder Erlaubnis der Behörden aufhalten. Geht der Aufenthalt aber über diesen Zeitraum hinaus, ist man dem spanischen Meldegesetz zufolge verpflichtet, sich innerhalb von 10 Tagen beim zuständigen Zentral-Kommissariat der Nationalpolizei zu melden. Die NIE und die Residencia werden bei der Nationalpolizei beantragt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass weder das deutsche Konsulat von Malaga noch die Guardia Civil für diese Angelegenheiten zuständig sind.

Comiseria Central de la Policia National
Avenida Juan- XIII- Plaza de Manuel Azana 3
29012 Malaga
Tel: 0034/ 952 046 200

Die NIE ist das wichtigste Dokument für ein Leben auf längere Zeit in Spanien. Sie wird nur einmalig vergeben. Die NIE ist Vorraussetzung für den Eintritt in die spanische Sozialversicherung sowie für die Beantragung der Residencia. Für Selbstständige ist sie wichtig für den Erhalt der Steuernummer ( NIF- Numero Indentification Fiscal ) und der Gewerbekarte ( Tarjeta del Autonomo ). Rentner und Jubilare die ständig zwischen Spanien und Deutschland pendeln, sollten ebenfalls eine NIE besitzen, obwohl es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Denn bei Vertragsabschlüssen z.B. Telefon, Internet, Ratenkäufen, Bankgeschäften usw. ist sie unabdinglich. Mit ihr werden vor Abschluss eines Vertrages Einträge im RAI ( Registro de Aceptationes Impagadas- zu vergleichen mit der Schufa ) abgeglichen.

Wohnsitz anmelden

Alle spanischen Städte sind in Distrikte aufgeteilt, so auch Malaga. Daher müssen sich Neu-Residenten bei ihrer jeweiligen Distriktsverwaltung ( Ayuntamiento del Distrito ) unter Vorlage eines Mietvertrages melden. Für Haus- und Grundbesitzer ist die Vorlage des Kaufvertrages nötig. Die Bearbeitung dauert etwa 10 Tage.

Die Residencia

Die Residencia bekommt man nach Vorlage aller benötigten Papiere meist sofort ausgestellt, wobei aber eine Gebühr von 15 € fällig wird. Diese kann man sofort oder per Banküberweisung zahlen. Die Daten für eine Überweisung findet man auf dem Vordruck des Meldeformulars.

Benötigte Papiere zum Erhalt der Residencia:

  1. Gültiger Pass
  2. Meldebescheinigung (Empadronamiento)
  3. Indentifikationsnummer ( NIE )

Steuerberater - Verwaltungsbüro

Viele Neuresidenten sprechen kaum oder gar kein Spanisch. Daher gibt es auch die Möglichkeit den Papierkrieg von sogenannten Steuer- oder Verwaltungsbüros ausfechten zu lassen. Was natürlich einfacher ist, aber mit einem dementsprechenden Kostenaufwand verbunden ist. Nicht selten werden Rechnungen zwischen 200€ - 300€ fällig.